Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsschluss
Unsere in Katalogen und Verkaufsunterlagen sowie im Internet enthaltenen Angebote sind freibleibend. Aufträge werden ausschließlich zu diesen AGB angenommen, soweit nicht andere oder ergänzende Bedingungen ausdrücklich schriftlich von uns bestätigt werden. Der Geltung von Einkaufbedingungen des Käufers widersprechen wir. Sie binden uns nicht, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen. Dies gilt auch bei Entgegennahme von Aufträgen durch unsere Handelsvertretungen. Nebenabreden mit unseren Vertretungen bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigungen durch uns.
2. Lieferungen
2.1. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Lieferverzögerungen verpflichten uns nur zum Schadenersatz, wenn sie durch uns grob fahrlässig oder schuldhaft verursacht sind.
2.2. Ist der Käufer mit der Bezahlung einer früheren Lieferung in Verzug, sind wir berechtigt, weitere Lieferungen nur Zug um Zug und nach Zahlung aller fälligen Beträge vorzunehmen oder nach Setzen einer Nachfrist für die Zahlung fälliger Beträge vom Vertrag zurückzutreten, ohne zum Schadenersatz verpflichtet zu sein.
2.3. Wir können eine Lieferung nachträglich unter Bestimmung einer angemessenen Frist von Vorkasse oder Sicherheitsleistungen abhängig machen, wenn sich nach Vertragsschluss ergibt, dass unser Zahlungsanspruch gefährdet ist.
2.4. Bei höherer Gewalt, wie Betriebsstörungen von Vorlieferanten, Transportsperren, Streiks und Epidemien sind wir zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt.
2.5. Bei Maß- oder Sonderanfertigungen ist ein Rücktritt des Käufers ausgeschlossen.
2.6. Handelsübliche Mehr- oder Minderlieferungen muss der Käufer übernehmen.
2.7. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Falle steht die Anzeige der Versandbereitschaft den Versand gleich.
2.8. Modelle und Zeichnungen bleiben unser Eigentum, auch wenn der Käufer deren Kosten ganz oder anteilig trägt. Ebenso verbleiben Urheberrechte bei uns. Bei Lieferungen nach Zeichnungen oder sonstigen Angabe des Käufers, hat dieser uns von Ersatzansprüchen wegen etwa verletzter Schutzrechte Dritter freizustellen.
2.9. Rücksendung ordnungsgemäß gelieferter Ware kann nur mit unserer vorherigen Zustimmung erfolgen. Die Sendungen muss für uns frachtfrei sein. Gutschrift erfolgt nur nach Widerverwendung unter Abzug entstandener Widerverwendungskosten.
3. Montagen
3.1. Montagen erfolgen nur nach besonderer Vereinbarung und sobald die Örtlichkeiten unbehindertes Arbeiten zulassen. Sie sind für zügigen Einbau berechnet. Aufwendungen durch Verzögerungen und Unterbrechungen, die nicht durch uns schuldhaft verursacht sind, hat der Besteller gem. gesonderter Rechnung zu tragen. Der Besteller trägt die Kosten notwendiger Gerüste oder Geräte sowie der Anschlüsse für Elektrowerkzeuge, Strom- und Wasserentnahmekosten, ferner für das Stemmen und Schließen von Löchern, sowie der Kosten der Baureinigung und der Bauwesenversicherungen.
3.2. Der Besteller ist verpflichtet, Teilmontage abzunehmen. Kommt er entsprechender Aufforderung nicht nach, gilt die Abnahme eine Woche nach Zugang der Aufforderung als erfolgt, wenn wir den Besteller darauf in der Aufforderung hingewiesen haben.
3.3. Mit Einbau geht die Gefahr auf den Besteller über. Der Besteller haftet für Hilfskräfte, die er zu Montage stellt.
4. Preise
4.1. Berechnet werden die Preise des Lieferungstages, soweit dieser mehr als vier Monate nach Vertragsschluss liegt und die
Verzögerung der Lieferung vom Käufer zu vertreten ist. Wir sind berechtigt Teillieferungen abzurechnen, ggf. durch Berechnung entsprechender Abschlagszahlungen.
4.2. Unsere Preise verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart, ohne Mehrwertsteuer, ab Werk, ausschließlich Verpackung in Euro.
4.3. Die Ware reist auf Gefahr des Empfängers ab Werk.
4.4. Die Verpackung erfolgt zum Selbstkostenpreis. Sie wird nicht zurückgenommen. Wir haften nicht für Versand- oder Packfehler, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
5. Gewährleistung
5.1. Offene Mängel müssen binnen 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich gerügt werden. Befindet sich die Ware nicht mehr im Anlieferungszustand, ist sie insbesondere in Gebrauch genommen, kann nur Minderung verlangt werden.
5.2. Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Gefahrübergang, wenn das Gesetz nicht zwingend längere Verjährungsfristen vorschreibt. Liegt ein Sachmangel vor, sind wir zur Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzliefrung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer den Kaufpreis mindern.
5.3. Für die Eignung der von uns gelieferten Waren zu den vom Käufer in Aussicht genommenen Zwecken haften wir nur, wenn wir die Eignung ausdrücklich schriftlich zugesichert haben und uns die örtlichen, technischen und konstruktiven Gegebenheiten ausreichend bekannt werden. Für technischen Auskünfte und Empfehlungen, übernehmen wir keine Haftung. Technische Änderungen, die der Verbesserung oder Weiterentwicklung dienen, sind nicht als Mängel anzusehen.
5.4. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers (nachfolgend Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos. Die gilt ferner nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz in Fällen groben Verschuldens wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vetragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit kein grobes Verschulden vorliegt oder soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweistlast zum Nachteil des Käufers ist damit nicht verbunden.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Alle von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegenüber dem Käufer zustehender Zahlungsansprüche, gleich aus welchem Rechtverhältnis.
6.2. Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Käufer erfolgt für uns. Am fertigen Erzeugnis erhalten wir Miteigentum im Verhältnis des Wertes unserer verarbeiteten Ware zum Wert der Gesamtsache.
6.3. Zum Weiterverkauf und zur Be- oder Verarbeitung ist der Käufer nur im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Forderungen aus dem Weiterverkauf tritt der Käufer bereits jetzt an uns in voller Höhe zur Sicherung aller unserer Ansprüche auf Zahlung gegen ihn ab, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund der Anspruch besteht. Der Käufer ist zur Einziehung dieser Forderungen ohne Offenlegung der Abtretung im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Einziehung erfolgt treuhänderisch für uns. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Einziehung einzustellen, uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen, und diesen die Abtretung anzuzeigen.
6.4. Übersteigen die uns danach bestellten Sicherheiten unsere Forderung um mehr als 20%, sind wir verpflichtet, auf Verlangen des Käufers die übersteigenden Sicherheiten nach unserer Wahl freizugeben.
6.5. Reichen die genannten Sicherheiten zu einer entsprechenden Abdeckung unserer Forderungen nicht aus, ist der Käufer auf unser Verlangen jederzeit verpflichtet, uns zusätzliche Sicherheiten bis zur vollen Höhe der offenen Forderungen zu stellen.
6.6. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware muss der Käufer uns unverzüglich anzeigen und den zugreifenden Dritten auf unsere Rechte hinweisen. Die Kosten unserer Intervention gegen den Dritten trägt der Käufer.
6.7. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer mit Grundstücken oder beweglichen Sachen verbunden, so tritt der Käufer auch die
Forderung, die ihm als Vergütung für den Einbau zusteht, mit allen Nebenrechten sicherheitshalber an uns ab.
6.8. Nach vollständiger Befriedigung aller unserer Zahlungsansprüche gehen die zuvor genannten Sicherheiten sämtlich auf den Käufer über, ohne das es dazu einer besonderem Willenserklärung bedarf.
6.9. Bei Zahlungsverzug oder Vermögensverschlechterung des Käufers sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware in Besitz zu nehmen, ohne zugleich den Rücktritt vom Vertrage zu erklären. Die Kosten der Rücknahme trägt der Käufer. Wir sind in diesem Falle auch berechtigt, die Befugnis zur Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware zu widerrufen.
7. Zahlungsbedingungen
7.1. Unsere Rechnungen sind ab Rechnungsdatum binnen
14 Tagen mit 2 % Skonto
30 Tagen Netto
zu zahlen. Der Anspruch auf Skonto entfällt, solange ältere Rechnungen offen sind.
7.2. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und erfüllungshalber in Zahlung genommen.
7.3. Unsere Forderungen werden regelmäßig an eine Factoring Gesellschaft abgetreten und verkauft. Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung können nur an die Factoring Gesellschaft geleistet werden, an die wir unsere Ansprüche aus dieser Geschäftsverbindung abgetreten haben.
7.4. Kommt der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, sämtliche offenen Rechnungen sofort fällig zu stellen.
8. Schlussbestimmung
8.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand bei allen Verträgen ist Lübeck, wegen des Gerichtstandes jedenfalls für Geschäfte mit Volkkaufleuten i.S.v. §§ 1f.HGB sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlicher Sondervermögen.
8.2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berühren nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Wir sind in diesem Fall berechtigt, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung soweit wie möglich entspricht.
8.3. Bei Verträgen mit Auslandsberührung wird die Anwendung deutschen Rechts unter Ausschluß de UN-Kaufrechts vereinbart.